Reisen

Airbnb-Verbot in München Innenstadt beschlossen

Der Münchner Stadtrat hat im April 2025 ein Teilverbot von Airbnb-Vermietungen in der Innenstadt beschlossen. Hintergrund ist der zunehmende Wohnraummangel in zentralen Lagen sowie die wachsende Zahl nicht gemeldeter Ferienwohnungen, die zur Verdrängung von Mietwohnungen führen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass private Kurzzeitvermietung auf maximal 30 Tage pro Jahr begrenzt wird, sofern keine Genehmigung vorliegt. Gewerbliche Anbieter müssen sich registrieren, Nachweise zur Nutzung und Steuerabgaben erbringen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Die Maßnahme betrifft insbesondere die Stadtteile Maxvorstadt, Altstadt-Lehel und Ludwigsvorstadt. Dort war laut einer Studie fast jede zehnte leerstehende Wohnung über Plattformen wie Airbnb oder Booking vermietet – oft ohne gültige Anmeldung. Gleichzeitig steigen die Mietpreise weiter an, während der Leerstand für langfristige Mieter:innen zunimmt.

Die Entscheidung wurde von Mietervereinen, sozialen Initiativen und städtischen Wohnbaugesellschaften begrüßt. Kritik kommt dagegen von Vermieter:innen und der Tourismusbranche, die einen Rückgang der Übernachtungszahlen befürchten. Die Stadt verweist jedoch auf das große Angebot an Hotels und lizensierten Pensionen.

Das Verbot ist Teil einer bundesweiten Debatte über Zweckentfremdung von Wohnraum. Auch Städte wie Berlin, Hamburg und Köln prüfen strengere Regelungen. München setzt mit seinem Schritt ein Zeichen – für den Schutz des Wohnraums in Zeiten wachsender Urbanisierung.

Related posts

Deutschlandticket wird auch für Touristen buchbar

visionhub.uno

Erste Nachtzugverbindung von Berlin nach Rom gestartet

visionhub.uno

Schlossurlaub im Trend – neue Angebote in Sachsen

visionhub.uno

Leave a Comment