Die von der Bundesregierung im März 2025 vorgestellte Reform der Erbschaftssteuer hat eine hitzige Debatte ausgelöst. Ziel der Reform ist es, große Vermögen gerechter zu besteuern, gleichzeitig jedoch Familienunternehmen zu entlasten. Der Vorschlag sieht eine Staffelung vor, die je nach Vermögenshöhe und Nutzungsart unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze vorsieht.
So sollen Betriebsvermögen bis fünf Millionen Euro weitgehend steuerfrei bleiben, sofern sie mindestens zehn Jahre fortgeführt werden. Für private Immobilien und Finanzvermögen werden hingegen die Freibeträge abgesenkt, während die Steuersätze für sehr hohe Vermögen deutlich steigen sollen – bis zu 45 % bei Erbschaften über 20 Millionen Euro.
Die Reaktionen sind gespalten: Während Sozialverbände und Teile der Opposition die geplanten Änderungen als überfällig begrüßen, warnt der Bundesverband der Deutschen Industrie vor negativen Auswirkungen auf Investitionsbereitschaft und Standortattraktivität. Familienbetriebe befürchten eine Entwertung ihrer Substanz und mögliche Betriebsverkäufe.
Finanzministerin betont, die Reform sei notwendig, um soziale Ungleichheit zu verringern und gleichzeitig Arbeitsplätze in mittelständischen Betrieben zu sichern. Kritiker werfen ihr jedoch vor, eine reine Umverteilungspolitik zu betreiben.
Ob die Reform in ihrer jetzigen Form durch Bundestag und Bundesrat kommt, ist offen. Zahlreiche Änderungen im Gesetzgebungsverfahren gelten als wahrscheinlich. Klar ist: Das Thema Erbschaft bleibt politisch und gesellschaftlich höchst sensibel.